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Motoreintragung T1 Brasilien

Hallo,

hab mich gerade hier angemeldet um vielleicht Infos zu bekommen, ob jemand Erfahrung

beim TÜV gemacht hat mit einer BH Motornummer (Brasilien 1500ccm,44PS)

Hier in Hessen (Kassel) sagt der TÜV da gibt es kein Abgasgutachten für das Fahrzeug Bj.1974.

Der TÜV sagt, man könne den AD oder AS 1600 ccm  50 PS einbauen der ist ab 1970 verbaut worden.

Ich würde aber gern den 44 PS Motor drin lassen (Original)

Vielleich hat da jemand das selbe Problem gehabt!

Gruß Hardy

 

 

 

Servus Hardy,

hab diesen Thread gar nicht gesehen. Hier schau ich eigentlich nie rein...

Aber Mal kurz zusammengefasst:

Das, was dein TÜV sagt ist m.E. nur die halbe Wahrheit.
Original war in einem '74 Brulli ein 1500'er BH-Motor mit 44 PS. Ein Abgasgutachten gibt es dafür (also genauer: ab Produktionsdatum 20.04.1973) aber tatsächlich nicht. Dass Dein Prüfer nun aber empfiehlt einen AD oder AS-Motor einzubauen, finde ich eigentlich schon fast kurios. Für die beiden Motoren gibt es nämlich mit Sicherheit auch kein Abgasgutachten in einem T1! Wem wäre dann mit einem Umbau geholfen (außer, das er mit Sicherheit nicht mehr "Original" ist)?

Jedoch gibt es vom TÜV ein Datenblatt für T1-Brullis mit BH-Motor, auch wenn in diesem Datenblatt fälschlicherweise ein Hubraum von 1.276 cm³ steht. Wir wissen ja, dass es ein 1.500'er ist...

Es steht zwar dort ausdrücklich drin, dass kein Abgasgutachten vorliegt; allerdings wird dem jeweiligen TÜV-Prüfer IMHO auch ziemlich deutlich nahegelegt, eine "in etwa Wirkung", oder "erforderliche Ausnahmegenehmigungen" vor Ort festzulegen. Zudem die FIN und Motornummer vom Ersteller des Blatts "logisch geprüft" wurde. Was auch immer das heißen mag. 😉

In meinem Fall hat das Abgasverhalten aber weder den TÜVler, noch die Zulassungsstelle interessiert. In Letzterer wurde mir nur in etwa sinngemäß gesagt: "Der bekommt eine H-Zulassung und zahlt damit eh pauschal die 192€ Steuer, egal wieviel der stinkt..."

Bevor Du also den Motor wechselst, tu Selbiges lieber zuerst mit der Prüfstelle, oder investiere in einen Satz Schlagzahlen, mit denen man den Motor - quasi im Zeugenschutzprogramm - mit einer neuen H-Identität versieht...

Hallo,

am besten wäre die sicherlich geholfen, wenn Du eine deutsche Briefkopie oder auch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von VW hättest. Das mit dem Abgasgutachten für den BH-Motor ist sowieso Quatsch, weil das Abgasgutachten für das Fahrzeug gilt. Daher auch der Unfug das  Konzernautos, die alle den gleichen Motor haben, jedes ein eigenes Abgasgutachten braucht.

Den AD Motor bekommt man im T1 schon eingetragen. Ich hatte einen 66-er Bus mit AD-Motor, für den bekam ich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von VW seiner Zeit. Das war wohl in den 70ern noch eine übliche Reparaturmethode.

Ich glaube eher, dass aufgrund einer Strafverschärfung zur mittelbaren Falschbeurkundung der Prüfer sich nicht traut, den Bus abzunehmen. Ich würde einfach mal mit den Papieren eine Runde durch die Prüfstuben machen.

Viele Grüße:

Uwe

(dessen Bus IMMER noch beim Lackierer ist.)

Hallo,

Ich habe in meinem 65er T1 auch einen AS Motor drin. Die Eintragung war seinerzeit beim TÜH kein Problem, weil das ein gängiger Ersatz für die alten 1500er war. Ich brauchte auch keine Unterlagen von VW. Bis 50PS war keine Änderung an den Bremsen oder dem Fahrwerk nötig. Meist haben die Prüfstellen alle nötigen Unterlagen, nur die Prüfer sind zu faul nach zugucken.

Gruß,

Michael

Hallo,

also ich habe auch einen VW T1 Brasil Bus. Der TÜV Prüfer hat mir damals (2019) empfohlen ein Datenblatt für kleines Geld (auf jeden Fall günstiger als einen neuen Motor einbauen zu lassen) beim TÜV für dieses Motormodel zu bestellen. Bei mir, beim TÜV Nord in Dortmund Asseln, hat der Prüfer dann die vorhandenen Daten so übernommen. Auto ist drüber, das ist das Wichtigste.  Danach kannste ja zu deinem Prüfer oder deiner Werkstatt mit TÜV Prüfer des Vetrauens gehen ????????

Mfg

Dirk