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Wie zum Gutachter kommen?

Zitat von Ulpl am 12.05.2021, 21:44 UhrHallo zusammen,
ich bin mit meiner Resto jetzt soweit, dass ich ihn zulassen möchte.
Hatte gedacht, dass ich mit Kurzzeitkennzeichen besorge und damit dann zum Gutachter zu fahren und entsprechend auch die TÜV-Abnahme mache. Nun schreibt mir meine Versicherung, dass sie den Wagen dafür nicht versichern können, da er ja noch kein TÜV hat - ich müsste ihn zum Gutachter trailern.
War das bei Euch auch so, oder was gibt es da für Möglichkeiten. Bezugsquellen zu roten Nummer habe ich leider nicht.
Viele Grüße
Ulpl
Hallo zusammen,
ich bin mit meiner Resto jetzt soweit, dass ich ihn zulassen möchte.
Hatte gedacht, dass ich mit Kurzzeitkennzeichen besorge und damit dann zum Gutachter zu fahren und entsprechend auch die TÜV-Abnahme mache. Nun schreibt mir meine Versicherung, dass sie den Wagen dafür nicht versichern können, da er ja noch kein TÜV hat - ich müsste ihn zum Gutachter trailern.
War das bei Euch auch so, oder was gibt es da für Möglichkeiten. Bezugsquellen zu roten Nummer habe ich leider nicht.
Viele Grüße
Ulpl


Zitat von Tizian am 13.05.2021, 11:21 UhrHmmm...
das stimmt nicht ganz:
§ 10 Absatz 4 FZV:
Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.
Quelle: https://www.bussgeldkatalog.org/fahren-ohne-zulassung/
Hmmm...
das stimmt nicht ganz:
§ 10 Absatz 4 FZV:
Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.
Quelle: https://www.bussgeldkatalog.org/fahren-ohne-zulassung/

Zitat von Tizian am 13.05.2021, 11:27 UhrWie das praktisch gehen soll, sei mal dahin gestellt. Ich werde das demnächst auch exerzieren.
Viel Glück beim Gutachten! Wieder einer mehr auf der Strasse!
Schönen Vatertag!
Wie das praktisch gehen soll, sei mal dahin gestellt. Ich werde das demnächst auch exerzieren.
Viel Glück beim Gutachten! Wieder einer mehr auf der Strasse!
Schönen Vatertag!
Zitat von henuw am 13.05.2021, 12:34 UhrHallo,
also das mit der Versicherung habe ich noch nie gehört, da würde ich nochmal nachhaken, vielleicht bei der Bezirskdirektion. Die Zulassungsstelle trägt ein, dass die Zulassung nur für die Fahrten im Zusammenhang mit der HU gültig ist. Das steht auch so im § 16a (3) Nr. 7 FZV.
Viele Grüße:
Uwe
Hallo,
also das mit der Versicherung habe ich noch nie gehört, da würde ich nochmal nachhaken, vielleicht bei der Bezirskdirektion. Die Zulassungsstelle trägt ein, dass die Zulassung nur für die Fahrten im Zusammenhang mit der HU gültig ist. Das steht auch so im § 16a (3) Nr. 7 FZV.
Viele Grüße:
Uwe

Zitat von Thomas am 13.05.2021, 17:30 UhrBei mir ging das im September 2019 noch ohne Probleme. Brauchte auch eine Vollabnahme, da der Bus ein Re-Import aus Kalifornien ist und noch nie in Deutschland zugelassen war.
Bin auch mit Kurzzeitkennzeichen dafür zum TÜV und habe dafür online eine Versicherung gefunden. Bei Interesse kann ich die gerne raussuchen. Einfach PM senden.
Gruß,
thomas
Bei mir ging das im September 2019 noch ohne Probleme. Brauchte auch eine Vollabnahme, da der Bus ein Re-Import aus Kalifornien ist und noch nie in Deutschland zugelassen war.
Bin auch mit Kurzzeitkennzeichen dafür zum TÜV und habe dafür online eine Versicherung gefunden. Bei Interesse kann ich die gerne raussuchen. Einfach PM senden.
Gruß,
thomas

Zitat von Michael am 13.05.2021, 18:30 UhrHallo,
Das ganze ist nicht ganz einheitlich zwischen den Landkreisen, aber theoretisch ist es möglich mit Versicherungsbestätigung, ungestempelten Kennzeichen zum TÜV im gleichen Kreis und wieder nach hause zu fahren.
Ruf mal deine Zulassungsstelle an und frag wie das geht nur die können dir genau sagen was bei Euch möglich ist.
Ich hab beim letzten mal meinen von einer befreundeten Werkstatt abholen lassen. Die Abnahme hat die Dekra dann bei denen gemacht. Beim Käfer von meinem Sohn hab ich mir deren Autotransportanhänger geliehen, Abnahme wieder durch die Dekra.
Ein Freund aus unserem Dorf hat seinen T2a mit ungestempelten Kennzeichen zur Abnahme zu einer anderen Werkstatt gefahren. Vorher hat er das mit unserer Zulassungsstelle geklärt und online eine Versicherung abgeschlossen.
Gruß,
Michael
Hallo,
Das ganze ist nicht ganz einheitlich zwischen den Landkreisen, aber theoretisch ist es möglich mit Versicherungsbestätigung, ungestempelten Kennzeichen zum TÜV im gleichen Kreis und wieder nach hause zu fahren.
Ruf mal deine Zulassungsstelle an und frag wie das geht nur die können dir genau sagen was bei Euch möglich ist.
Ich hab beim letzten mal meinen von einer befreundeten Werkstatt abholen lassen. Die Abnahme hat die Dekra dann bei denen gemacht. Beim Käfer von meinem Sohn hab ich mir deren Autotransportanhänger geliehen, Abnahme wieder durch die Dekra.
Ein Freund aus unserem Dorf hat seinen T2a mit ungestempelten Kennzeichen zur Abnahme zu einer anderen Werkstatt gefahren. Vorher hat er das mit unserer Zulassungsstelle geklärt und online eine Versicherung abgeschlossen.
Gruß,
Michael

Zitat von Ulpl am 14.05.2021, 07:11 UhrIch danke Euch allen für die guten Tipps. Werde meine Zulassungsstelle mal kontaktieren und dann schaue ich weiter!
Viele Grüße aus Dresden
Ulpl
Ich danke Euch allen für die guten Tipps. Werde meine Zulassungsstelle mal kontaktieren und dann schaue ich weiter!
Viele Grüße aus Dresden
Ulpl

Zitat von Ulpl am 13.06.2021, 06:54 UhrNachdem die Zulassungsstelle mir auch bestätigt hatte, dass die Kurzzeitkennzeichen u.a. Genau für solche Fahrten gedacht sind, hat meine Versicherung auch eingelenkt und mir die den Code zugeschickt.
Euch allen. nochmal vielen Dank!
Viele Grüße
Ulpl
Nachdem die Zulassungsstelle mir auch bestätigt hatte, dass die Kurzzeitkennzeichen u.a. Genau für solche Fahrten gedacht sind, hat meine Versicherung auch eingelenkt und mir die den Code zugeschickt.
Euch allen. nochmal vielen Dank!
Viele Grüße
Ulpl

Zitat von chrisimobil am 14.06.2021, 16:44 UhrTop, danke fürs Feedback!
Top, danke fürs Feedback!